Klarer streiten – Wie kann Mediation bei Konflikten helfen? Mediation ist eine Methode zur freiwilligen, außergerichtlichen Konfliktbearbeitung. Wörtlich übersetzt bedeutet „Mediation“ Vermittlung. In Streitfällen wird hierbei durch unparteiische bzw. allparteiliche Dritte (Mediatoren), die von allen Seiten akzeptiert werden, prozessorientiert und wertschätzend vermittelt. Bedeutsam ist, dass die Entscheidungsbefugnis nicht an Dritte (wie zum Beispiel einem Richter) abgegeben wird, sondern, dass die Konfliktparteien selbstverantwortlich, eine ihre Interessen optimal entsprechende Problemlösung erarbeiten und somit eine WIN-WIN Lösung für sich erhalten.

Konflikte – Der größte Teil des „Eisberges“ liegt unter der Wasseroberfläche

Als Bestandteil unseres Zusammenlebens gehören Konflikte zum Alltag eines jeden dazu. Diese zu umgehen oder sie vermeiden zu wollen, kann sogar zu einer Vergrößerung der eigentlichen Konfliktsituation führen.

Wie bei einem Eisberg, liegt auch bei einem Konflikt der größte Teil zumeist unter der „Wasseroberfläche“. Im scheinbar aussichtslosen, verfahrenen Konfliktstress ist der Blick auf die streitige Situation jedoch häufig verengt. In einem Konflikt gibt es aber mehr Möglichkeiten, als so mancher zu Beginn der Lösungssuche meint.

Ziel einer Mediation ist es, in dieser Situation zu einer einvernehmlichen und für alle Parteien vorteilhaften Lösung zu kommen. Und das in Selbstverantwortlichkeit der Konfliktbeteiligten, die ihren eigenen Konflikt am besten kennen. In der Mediation werden die Konfliktparteien ermutigt, ihre Interessen, Wünsche und auch Befürchtungen, die meist unter den „beharrlichen“ Positionen verborgen liegen, wahrzunehmen und respektvoll auszusprechen. Es geht hierbei um den ganzen Menschen.

Dadurch kann ein Blickrichtungswechsel leichter erfolgen und ein gegenseitiges Verständnis wird gefördert. Die Parteien können zudem wieder ihre Ressourcen wahrnehmen und zur kreativen Lösung des Konfliktes nutzen. Hierdurch kann der Weg frei werden hin zu gemeinsamer Erleichterung und  Freude.

 

Das Konfliktbeilegungsverfahren – Was ist Mediation?

Nach der Begriffsbestimmung des Mediationsgesetzes ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche, konstruktive Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

Wenn sich ein Konflikt in einer Sackgasse befindet, kann eine Mediation sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass die Konfliktparteien an einer guten weiteren Beziehung zueinander interessiert sind. Zudem sollte von den Beteiligten  eine einvernehmliche Konfliktlösung angestrebt werden. Dazu müssen die wichtigsten Konfliktparteien vertreten sein und keine gravierenden Machtunterschiede bestehen (ggf. können diese ausgeglichen werden). Ebenso sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um eine Lösung zu erarbeiten. Auch ein Verhandlungsspielraum gilt als Voraussetzung zur Mediation.

Soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist, sind der Mediator und die in der Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist.

 

Die unabhängige dritte Person – Welche Rolle spielt der Mediator bzw. die Mediatorin?

Ein Mediator oder auch eine Mediatorin ist eine unabhängige und allparteiliche Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Der Mediator erbringt keine Rechtsdienstleistung und unterbreitet insbesondere keine rechtlichen Regelungsvorschläge. Ausgewählt wird der Mediator von den Konfliktparteien, somit wird er oder sie von allen Seiten akzeptiert. Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Die Kommunikation der Parteien wird durch den Mediator / der Mediatorin gefördert. Zudem gewährleistet er / sie, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Wenn es ein allseitiges Einverständnis gibt, kann er auch getrennte Gespräche mit den Parteien führen.

Über eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung stellt der Mediator / die Mediatorin in eigener Verantwortung sicher, dass er bzw. sie über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 des Mediationsgesetzes entspricht. Zudem sind Praxiserfahrungen und Fortbildungen notwendig.

Durch den Mediator wird ein geschützter Rahmen geschaffen, damit die Parteien ihren Konflikt konstruktiv bearbeiten können. Dabei steuern die Mediatoren den Bearbeitungsprozess und nehmen selber eine neutrale und allparteiliche Haltung ein.

 

Fünf Phasen als Wegweiser – Wie läuft die Mediation ab?

Vor Beginn einer Mediation wird vom Mediator sowohl abgefragt, ob die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben, als auch, ob die Parteien freiwillig an der Mediation teilnehmen. Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. Die Mediation läuft sodann in fünf Phasen ab:

Phase I:               Einleitung und Rahmen schaffen

Phase II:              Sichtweisen und Probleme erfassen und verstehen

Phase III:             Konflikt erhellen und Verständnis entwickeln

Phase IV:            Lösungsmöglichkeiten finden

Phase V:             Mediationsvereinbarung mit Übereinkünften und Umsetzung

 

Die Mediation kann jederzeit durch die Parteien beendet werden. Insbesondere wenn der Mediator der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist, kann auch er die Mediation beenden.

 

Die Vereinbarung – Was steht am Ende einer Mediation?

Wenn sich die Parteien geeinigt haben, wirkt der Mediator darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und den Inhalt verstehen. Der Mediator weist die Parteien darauf hin, dass die Vereinbarungen bei Bedarf durch externe Berater überprüft werden können. Das Verhandlungsergebnis ist erst dann bindend, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben. Es muss also ein Konsens erzielt werden. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.

Insgesamt ist eine Mediation ergebnisoffen. Das bedeutet, eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen eine gewisse Verhandlungsbereitschaft im Rahmen der Mediation zeigen. Dazu zählt ebenso, dass die Beteiligten prinzipiell auch verhandlungs- und abschlussfähig sind.

 

Die Einsatzbereiche – Wo wird Mediation angewendet?

Konfliktvermittlung in Form einer Mediation erfolgt sowohl in beruflichen als auch persönlichen bzw. sozialen Lebensbezügen. So gesehen ist die Mediation für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein gewinnbringendes Verfahren zur Bearbeitung von Konflikten. Vielfältige Anwendungsfelder sind zum Beispiel: Trennung und Scheidung, in Familien, in Nachbarschaft, im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs, in Schule, Sport, Jugend- und Sozialarbeit, Kirchen, im interkulturellen Kontext, Umweltbereiche, Wirtschaftsbetriebe, am Arbeitsplatz, Planung und Bau etc.

Jedes der Einsatzgebiete hat seine Besonderheiten. Diese ergeben sich aus den Teilnehmern selbst, den Inhalten und den Verfahren.

 

Die Investition – Welche Kosten entstehen bei einer Mediation?

Die Kosten einer Mediation richten sich nach der aufgewendeten Zeit und der Art des Falls. Meist ist eine Mediation in Familiensachen günstiger als eine Wirtschaftsmediation. Pro Zeitstunde betragen die Kosten im Regelfall zwischen 80 € und 450  €. Im Vergleich mit einem gerichtlichen Streit mit unsicherem Ausgang ist eine Mediation mit Sicherheit kostengünstiger. Für gewöhnlich teilen sich die Medianten die Kosten.

 

Die Vorteile – Warum denn nun Mediation?

  1. Mit Hilfe der Mediation wird ein geschützter Rahmen geschaffen und bewahrt, der den Konfliktparteien ermöglicht, sich auf den Prozess der Lösungssuche einzulassen. Durch die Schaffung einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre werden alle Anliegen ernst genommen.
  2. Die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien werden mit gleichem Respekt wahrgenommen.
  3. Mediation stärkt die Konfliktkompetenz der Betroffenen. Sie behalten die Verantwortung für die Lösung ihres Konfliktes und werden darin gestärkt, ihre Interessen so zu vertreten, dass anderen dadurch kein Schaden zugefügt wird. Konsensorientierte Lösungen unterstreichen den Gedanken von gegenseitiger Wertschätzung und Fairness.
  4. Die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Parteien durch einen schwelenden Konflikt kann aufgelöst werden. Somit kann zum Beispiel ein positives und wertschätzendes Arbeitsklima in Unternehmen gestärkt oder wieder hergestellt werden.
  5. Ein öffentlich ausgetragener Konflikt schadet zumeist. Die Anwendung von Mediation kann das Image eines Unternehmens oder eines Vereins etc. hingegen schützen, herstellen oder fördern.
  6. Statt sich in Konfliktsituationen anzuschweigen und zu hoffen, dass sich der Streit von selber löst, kann durch Mediation die Kommunikation in Belastungssituationen verbessert werden.
  7. Mediation kann langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren verhindern.
  8. Der mediative Verständigungsprozess steigert das gegenseitige Verständnis und baut Ängste und Vorurteile ab. Zukünftig kann sodann mit Unterschiedlichkeiten kompetenter umgegangen werden.

In jedem Menschen ist das Potential zum Umgang mit und zur Lösung eigner Konflikte vorhanden!

Quellen:

_Mediationsgesetz

_Herausgeber: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), Bundesverband Mediation (BM) und Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) (2016): Einfach.Besser.Streiten Mediation Ein Wegweiser durch die Mediationslandschaft

 

 

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